Lohnabrechnung · Stand: Juli 2026

Steuerklassen 2026: Tabelle, Abzüge & Beitragssätze

Es gibt sechs Steuerklassen: I (Ledige), II (Alleinerziehende), III/V und IV/IV für Verheiratete, VI für den Zweitjob. Dazu kommen 2026 rund 21,2 % Sozialabgaben vom Brutto (Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenkasse 7,3 % + Ø 1,45 % Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 %). Die oft angekündigte Abschaffung der Klassen III/V ist gestoppt — sie kommt Stand Juli 2026 nicht.

Welche Steuerklasse gilt für wen? (Tabelle)

Die sechs Steuerklassen im Überblick
KlasseWer gehört hinein?
ILedige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende und Verwitwete (ab dem zweiten Jahr nach dem Todesjahr)
IIAlleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag (4.260 € + 240 € je weiterem Kind)
IIIVerheiratete/Verpartnerte, wenn der Partner Klasse V wählt oder keinen Arbeitslohn bezieht — doppelter Grundfreibetrag
IVVerheiratete/Verpartnerte, Standard nach der Heirat — beide wie Klasse I besteuert
VPartner des Klasse-III-Beziehers (auf gemeinsamen Antrag) — kein Grundfreibetrag, hohe Abzüge
VIZweites und jedes weitere Dienstverhältnis — keine Freibeträge

Der Grundfreibetrag 2026 (12.348 €) ist in den Klassen I, II und IV eingearbeitet, in Klasse III doppelt — in V und VI gar nicht. Die Steuerklasse ändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer: Zu viel Gezahltes kommt über die Steuererklärung zurück.

III/V oder IV/IV mit Faktor — was ist besser?

III/V lohnt sich rechnerisch, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Faustregel: 60/40 oder ungleicher) — der Besserverdiener bekommt in III mehr Netto, der V-Partner trägt dafür hohe Abzüge und oft folgt eine Nachzahlung mit Pflicht-Steuererklärung. IV/IV mit Faktor (§ 39f EStG) verteilt die Lohnsteuer nach dem tatsächlichen Einkommensanteil und vermeidet Nachzahlungen; der Faktor gilt bis zu zwei Jahre. Wichtig bei Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Kranken- und Arbeitslosengeld bemessen sich am Netto — Klasse V drückt sie erheblich.

Zur geplanten Abschaffung von III/V: Die Ampel-Koalition hatte die automatische Überführung in IV/IV mit Faktor zum Jahr 2030 auf den Weg gebracht. Diese Regelung wurde Ende 2024 aus dem verabschiedeten Gesetz gestrichen und taucht im Koalitionsvertrag 2025 nicht auf — Stand Juli 2026 bleibt III/V also bestehen. Ratgeber, die weiter „Abschaffung 2030“ melden, sind veraltet.

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Welche Sozialabgaben gehen 2026 vom Brutto ab?

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen — mit einer Ausnahme: Den Kinderlosen-Zuschlag in der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitnehmer allein. Der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag stieg 2026 von 2,5 % auf 2,9 % — der größte Sprung im Abzugsprofil dieses Jahres (Ihre Kasse kann abweichen):

Sozialversicherungs-Beitragssätze 2026
ZweigGesamtArbeitnehmerArbeitgeber
Rentenversicherung18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %1,3 %
Krankenversicherung (allgemein)14,6 %7,3 %7,3 %
KV-Zusatzbeitrag (Ø 2026)2,9 %1,45 %1,45 %
Pflegeversicherung (mit 1 Kind)3,6 %1,8 %1,8 %
Pflegeversicherung (kinderlos ab 23)4,2 %2,4 %1,8 %

Pflegeversicherung: Eltern mit 2–5 Kindern unter 25 erhalten 0,25 Punkte Abschlag je Kind ab dem zweiten (nur auf den AN-Anteil); in Sachsen trägt der Arbeitnehmer 2,3 % und der Arbeitgeber 1,3 %.

Bis zu welchem Einkommen fallen Beiträge an? (BBG 2026)

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt zusätzliches Einkommen beitragsfrei. Die Grenzen sind zum 01.01.2026 ungewöhnlich stark gestiegen (+400 €/Monat in der Rentenversicherung) — viele „2026“-Tabellen im Netz zeigen noch die 2025er Werte:

Beitragsbemessungsgrenzen 2026
GrenzeMonatJahr
BBG Renten- & Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
BBG Kranken- & Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Versicherungspflichtgrenze KV6.450 €77.400 €

Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. 2025 Nr. 278). Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Welche Grenzen gelten für Minijob und Midijob?

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mit dessen Anstieg auf 13,90 € liegt sie 2026 bei 603 € pro Monat (7.236 €/Jahr) — Minijobs sind für Beschäftigte weitgehend abgabenfrei. Im Midijob-Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € zahlen Beschäftigte reduzierte Beiträge bei vollem Leistungsanspruch. 2027 steigen Mindestlohn (14,60 €) und Minijob-Grenze (633 €) erneut.

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Seit 2020 ist der Wechsel mehrmals pro Jahr möglich. Der Antrag läuft am einfachsten über ELSTER („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“) und wirkt ab dem Folgemonat (§ 39 Abs. 6 EStG). Damit der Wechsel noch im laufenden Jahr greift, muss er bis zum 30. November beantragt sein. Sinnvolle Anlässe: Heirat, Gehaltssprung eines Partners, geplantes Elterngeld (rechtzeitig in Klasse III wechseln) oder Trennung.

Häufige Fragen zu Steuerklassen und Abzügen

Welche Steuerklasse habe ich?+

Ledige und Geschiedene: Klasse I. Alleinerziehende: Klasse II. Verheiratete starten automatisch in IV/IV und können auf Antrag in III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. Ein Zweitjob läuft immer über Klasse VI. Die aktuelle Klasse steht auf Ihrer Lohnabrechnung.

Werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?+

Nein — Stand Juli 2026 ist die Abschaffung vom Tisch. Die Ampel-Regierung hatte die Überführung in IV/IV mit Faktor für 2030 geplant; die Regelung wurde aber Ende 2024 aus dem Gesetz gestrichen und steht nicht im Koalitionsvertrag 2025. Viele Ratgeber-Seiten behaupten weiterhin fälschlich, die Abschaffung komme 2030.

Wie viel Prozent gehen 2026 vom Brutto ab (Sozialabgaben)?+

Als Arbeitnehmer mit einem Kind zahlen Sie 2026 rund 21,2 % Sozialabgaben: 9,3 % Rente + 1,3 % Arbeitslosenversicherung + 7,3 % Krankenversicherung + Ø 1,45 % Zusatzbeitrag + 1,8 % Pflege. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Punkte mehr. Dazu kommt die Lohnsteuer je nach Steuerklasse.

Was ändert sich 2026 bei Minijobs?+

Mit dem Mindestlohn von 13,90 € stieg die Minijob-Grenze zum 01.01.2026 auf 603 € pro Monat (7.236 €/Jahr). Der Midijob-Übergangsbereich mit reduzierten Beiträgen reicht von 603,01 € bis 2.000 €. 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.

Wann lohnt sich IV/IV mit Faktor statt III/V?+

Der Faktor (§ 39f EStG) verteilt die Lohnsteuer entsprechend dem tatsächlichen Anteil am gemeinsamen Einkommen — beide zahlen fairer und Nachzahlungen werden vermieden. III/V bringt kurzfristig mehr Netto beim Besserverdiener, führt aber oft zu Nachzahlungen und ist bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG) für den V-Partner nachteilig.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?+

Seit 2020 mehrmals pro Jahr. Der Antrag läuft über ELSTER oder das Finanzamt und wirkt ab dem Folgemonat. Damit der Wechsel noch für das laufende Jahr greift, muss der Antrag bis zum 30. November gestellt sein.

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Quellen: §§ 38b, 39f EStG, Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. 2025 Nr. 278), BMG-Bekanntmachung zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026, Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung. Stand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind Ihre Abrechnung und Ihre Krankenkasse. Diese Übersicht ist keine Steuerberatung.